Bei einer Fissurenversiegelung werden besonders tiefe Furchen und Grübchen auf der Kaufläche der Backenzähne durch eine dünne Kunststoffschicht geschützt. Diese Leistung wird bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen.
Fluoride härten den Zahnschmelz und sorgen dafür, dass kariesanfällige Zähne weniger leicht angegriffen werden. Karies auslösende Bakterien werden durch die Fluoridionen in ihrem Stoffwechsel gehemmt. Es wird somit die Säureproduktion unterbunden, die zur Entstehung von Karies notwendig ist.
Bei dieser Prophylaxe werden Eltern geschult, wie sie dazu beitragen, dass auf ihr Kind möglichst wenige Kariesbakterien übertragen werden: z.B. durch Ablecken des Löffels oder des “Schnullers”. Gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sind bei Mutter und Vater die beste Voraussetzung dafür, darum ist eine Kontrolltermin in der Schwangerschaft notwendig.
Früherkennungsuntersuchungen FU1 bis FU3 Im Alter von 2 ½ bis 6 Jahren sollte das Kind zur Kontrolle zum Zahnarzt kommen. Es wird kontrolliert, ob sich die Milchzähne altersgerecht entwickeln. Die Untersuchungen sollten in einem Abstand von mindestens 12 Monaten erfolgen.
Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Geburtstag bis zum vollendeten 17. Lebensjahr werden individuelle Prophylaxe-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen 2x jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Zu den Leistungen gehören: